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Bitte Beachten Sie als Handwerksunternehmen !

Sollten wir Ihnen als Handwerksunternehmen eine Rechnung gem. §13 b UstG ausstellen, muß bei Auftragseingang Ihre Steuerbescheinigung  ( Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen USt 1TG ) vorliegen. Nachträgliche Änderungen können wir je nach Buchungsfortschritt gar nicht mehr, oder nur gegen eine Verwaltungs- Gebühr von 15,00 Euro durchführen. Wir bitten dies vor Auftragsstellung zu beachten.